Datenschutzerklärung – Turnverein 1909 Petersberg e.V.

§ 1     Datenschutz, Persönlichkeitsrechte

  1. Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen) in automatisierter Form. Hierbei handelt es sich um folgende Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern (Festnetz und Mobil) sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Funktion(en) und Aufgabe(n) im Verein [ggf. andere und/oder weitere Daten].
  2. Die in (1) genannten Daten sind Pflichtdaten; eine Person kann nur Vereinsmitglied sein, wenn sie dem Verein diese Daten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung zur Verfügung stellt.
  3. Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der Vorsitzende (E-Mail: hubert.post@t-online.de); sein Stellvertreter ist der Vorsitzende (E-Mail:. Gerhard.Hohmann@t-online.de)
  4. Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden ausschließlich zur Erfüllung der in dieser Satzung genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet, insbesondere zur Mitgliederverwaltung, Förderung des Sports und zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 b) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) [eventuell zusätzlich Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO].
  5. Als Mitglied des Landessportbundes Hessen e.V. übermittelt der Verein folgende personenbezogene Daten dorthin: Name und Kontaktdaten des Vereinsvorstandes.
  6. Als Mitglied folgender Hessischer Fachverbände übermittelt der Verein folgende personenbezogene Daten seiner Mitglieder dorthin:
    • Badminton Verband
    • Basketball Verband
    • Beh./Reha Sportverband
    • Leichtathletik Verband
    • Tischtennis Verband
    • Turnverband
    • Volleyball Verband

 Die Übermittlung dieser Daten ist erforderlich, damit der Verein und die jeweiligen Mitglieder am Sportbetrieb,     den der jeweilige Verband veranstaltet, teilnehmen können, insbesondere zur Erlangung von Spielerpässen und     Lizenzen.

7. Im Zusammenhang mit seinen satzungsgemäßen Veranstaltungen (z.B. Sportwettkämpfe,         Mitgliederversammlungen) veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder auf   seiner Homepage und übermittelt solche Daten und Fotos an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien.   Die Veröffentlichung / Übermittlung der Daten umfasst hierbei höchstens Name (soweit möglich in abgekürzter   Form), Vereinszugehörigkeit, Funktion und Aufgabe im Verein sowie – falls erforderlich oder zwangsläufig mit   einer Wettkampfteilnahme verbunden – Altersklasse oder Teamjahrgang.

8. In seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage berichtet der Verein auch über Jubiläen, Ehrungen (z.B.     wegen langjähriger Mitgliedschaft und Arbeit im Verein) sowie Geburtstage seiner Mitglieder. Hierbei werden   Fotos von Mitgliedern und höchstens folgende personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht: Name, Vereins-   sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer, aktuelle und frühere Funktionen im Verein und – soweit   erforderlich – Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag.

 Berichte über Ehrungen nebst Fotos darf der Verein – unter Meldung von Name, aktuelle und frühere Funktionen   im Verein, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer – auch an andere Print- und Telemedien   sowie elektronische Medien übermitteln.

 Im Hinblick auf Jubiläen, Ehrungen und Geburtstage kann das einzelne Mitglied jederzeit gegenüber dem   Vorstand der Veröffentlichung/Übermittlung von Fotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder   für einzelne Ereignisse widersprechen. Wird der Widerspruch bis 4 Wochen vor dem Ereignis ausgeübt,   unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung. Bei späterem Widerspruch entfernt der Verein Daten und Fotos   des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen/   Übermittlungen in diesem Bereich.

9. Mitgliederlisten werden als Datei an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben,     soweit deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern. Macht ein         Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B.             Minderheitenrechte, Teilnahmerechte) benötigt, wird ihm eine Datei der notwendigen Daten gegen die     schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken     Verwendung finden und die erhaltenen Daten, sobald deren Zweck erfüllt ist, zurückgegeben, vernichtet oder   gelöscht werden.

10. Information über Absicht, die Daten an ein Drittland (außerhalb der EU) zu übermitteln [Möglich, wenn     Mitgliederdaten in einer Cloud gespeichert werden, deren Server sich außerhalb der EU befinden. Ist dies der Fall,   bedarf es der Einwilligung des Mitglieds mit dieser Speicherung, z.B. bei Servern in USA, siehe Art. 45 DS-GVO]

11. Die Mitgliederdaten werden spätestens 1 Jahr nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, soweit sie für die     Mitgliederverwaltung nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsmäßigen   Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.

12. Mitglieder haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über Ihre   gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung   (Art. 17 GS-DVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 GS-DVO), Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21   DS-GVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO). Diese Rechte können schriftlich oder per E-Mail bei den in   (3) genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden.

13. Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können diese mündlich,     schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Der Verein ist beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt wurde.   Die Mitglieder können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann mündlich,   schriftlich oder per E-Mail an die in (3) genannten Verantwortlichen gesandt werden. Die Rechtmäßigkeit der bis   zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

14. Den Mitgliedern steht das Recht zur Beschwerde über die Datenverarbeitung des Vereins bei der zuständigen     Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde ist im Bundesland Hessen der Hessische   Datenschutzbeauftragte mit Sitz in Wiesbaden.